"Die Stadt Saarlouis fördert Begrünungsmaßnahmen", Gerald Purucker

Ökologische Fördermaßnahmen für Saarlouis: „Meilenstein der grünen Stadtentwicklung“

In der Stadtratssitzung im Oktober 2021 wurde eine Freiflächengestaltungssatzung (FFGS) für Saarlouis verabschiedet. Sie hat das Ziel, die bisherige Qualität der städtischen Freiflächen zu erhalten, aber auch zukünftig eine qualitativ hochwertige Begrünung im gesamten Stadtgebiet sicherzustellen. „Ein Meilenstein der grünen Stadtentwicklung“, so der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Gerald Purucker, bei der Verabschiedung in der Ratssitzung. Die Stadt möchte nun mit der Novellierung der „Richtlinien zur Förderung ökologischer Maßnahmen“ die Bürgerinnen und Bürger und bestimmte Vereine finanziell unterstützen. Neben den Förderrichtlinien wird wird es auch noch weitere kommunale Projekte zur Stadtbegrünung geben, wie z.B. das Saarlouiser Hausbaumprogramm.

Wir erklären im folgendem kurz die Inhalte der ökologischen Förderrichtlinien. Den gesamten Text der beiden Förderrichtlinien verlinken wir am Ende des Berichtes.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können Maßnahmen, die sich mit der ökologischen Bereicherung von Natur und Landschaft befassen, wie z.B.

  • Dachbegrünung (extensiv und intensiv)
  • Fassadenbegrünung (Pflanzen und Rankhilfen)
  • Entsiegelung von Flächen (Beton, Asphalt, fugenloses Pflaster)
  • Rückbau von „Schottergärten“
  • Anlage von Kleinlebensräumen (naturnaher Gartenteich, Trockensteinmauer, Wildbienengarten u.ä.)
  • Anpflanzung heimischer Hecken und Bäume
  • Anlegung von Streuobstwiesen mit Obstbaumhochstämmen
  • Baumpflegemaßnahmen an besonderen Bäumen
  • Anbringen von Nisthilfen
  • Anbringen von Schwalbenkotbrettern
  • Renaturierung von Randbereichen an Weiheranlagen
  • Sonstiges.

Wer kann Förderung ökologischer Maßnahmen beantragen?

Bürgerinnen und Bürger sowie bestimmte Vereine, deren Grundstücke im Stadtgebiet von Saarlouis liegen sind anspruchsberechtigt. Ein rechtlicher Anspruch besteht nicht. Der ökologische Nutzen soll klar erkennbar sein und im Vordergrund der Maßnahme stehen.

In welcher Höhe soll gefördert werden?

Die Höhe der Förderung wird maßnahmenabhängig und im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kreisstadt erfolgen. Die Stadt stellt nach Maßgabe der Förderrichtlinien Mittel im Haushaltsplan bereit.

  • Extensive Dachbegrünung 10 €/qm, maximal 1.500 Euro
  • intensive Dachbegrünung 20€/qm, maximal 3.000 Euro
  • Entsiegelung von Flächen 20€/qm, maxiaml 1.000 Euro
  • Rückbau von „Schottergärten“ 10€/qm max. 500 Euro
  • Bei Bäumen Hecken u. sonstigen Pflanzen 50%, max. 500 €
  • bei sonstigen Maßnahmen 25%, maximal 500 Euro.

Es gibt eine Bagatellgrenze von 100 Euro.

Anträge können bis 31. August des laufenden Jahres gestellt werden (Ausschlussfrist). Der Verwendungsnachweis ist nach Beendigung der Maßnahme, spätestens bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres vorzulegen. Nach einem bestimmten Vergabeverfahren sollen die Anträge entsprechend nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel beschieden werden.

Die Verwaltung wird ein Antragsformular (Vordruck) erstellen. Das genauere Verfahren wird noch erarbeitet und dann entsprechend veröffentlicht. Wir werden hierüber weiter informieren.

Gerald Purucker, Fraktionsvorsitzender B90/Die Grünen war an der Ausarbeitung der Freiflächengestaltungssatzung und den Förderrichtlinien der Vertreter der Grünen in der Arbeitsgruppe.

Förderrichtlinien für Bürgerinnen und Bürger:

https://gruene-stadt-saarlouis.de/wp-content/uploads/2021/12/Foerderrichtlinien_Buerger_Saarlouis.pdf

Förderrichtlinien für Vereine:

https://gruene-stadt-saarlouis.de/wp-content/uploads/2021/12/Foerderrichtlinien_Vereine_Saarlouis.pdf

Fraktionsvorsitzender B90/DIE GRÜNEN

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