Der Stadtrat von Saarlouis hat in seiner Sitzung am 14.10.2021 eine Freiflächengestaltungssatzung beschlossen. Der Beschluss erfolgte auf einstimmiger Empfehlung des Ausschusses für Nachhaltigkeit, Ökologie und Verkehr. Die Grünen sehen mit der Freiflächengestaltungssatzung einen weiteren Anpassungsschritt für Saarlouis im Kampf gegen die steigende Erwärmung der Stadt eines verbesserten Starkregenschutzes.
Saarlouis soll Schwammstadt werden
„Ein längst überfälliger Schritt für die Stadt“, so Gerald Purucker, stv. Fraktionsvorsitzender der Grünen im Stadtrat. „Im Rahmen der grünen Anpassungsstrategie für Saarlouis bedarf es der Entwicklung und Umsetzung von eng aufeinander abgestimmten Strategien und Maßnahmen für Klimaschutz- und Klimanpassung. Mit der Freiflächengestaltungssatzung schaffen wir zum einen die Möglichkeit der Förderung von städtischen Begrünungsmaßnahmen und andererseits hat die Verwaltung nun die Möglichkeit unnötige Versiegelungen, wie z.B. Schottergärten, zu verbieten. Es ist ein wichtiger Schritt in der gestalterischen Entwicklung in unserer Stadt gelungen. Ganz besonders freut uns der fraktionsübergreifende Konsens, der im Rahmen der Arbeitsgruppe „Freiflächengestaltungssatzung“ entstanden ist. Mit den städtischen Förderrichtlinien zur ökologischen Aufwertung des Stadtgebietes wird die Freiflächengestaltungssatzung sinnvoll ergänzt. Wir wollen die Entsiegelung von Flächen und Schottergärten finanziell fördern. Ebenso fördert die Stadt zukünftig Dach- und Fassadenbegrünung und weitere sinnvolle Projekte auf dem Weg zur „Schwammstadt“ Saarlouis°.
Laut Purucker wird die Satzung wohl einzigartig im Saarland sein. °Mir ist keine Freiflächengestaltungssatzung im Saarland bekannt. Wir gehen als erste Kommune voran und hoffen, dass noch viele weitere folgen werden. Wir müssen handeln und uns durch Entsiegelung und Begrünung uns vor Starkregenereignissen, mit denen wir aufgrund des Klimawandels sicher rechnen müssen, schützen“.
Für die einzelnen Fraktionen haben Christiane Böning (CDU), Kirsten Cortez de Lobao (FDP) und Mathias Morgen (SPD) in ausführlichen Redebeiträgen klare Bekenntnisse zur Notwendigkeit einer solchen Satzung für Saarlouis gegeben.
Die AfD Fraktion stimmten zwar im zuständigen Ausschuss für Nachhaltigkeit, Ökologie und Verkehr für die Satzung, im Stadtrat aber dann dagegen. „Das ist dem Kollegen im Ausschuss so durchgerutscht“, so die Begründung der uninformierten und offensichtlich mit dem Thema überfordert wirkenden AfD-Fraktion. Der Vertreter der FWG stimmte auch gegen die Freiflächengestaltungssatzung.
Wir erklären euch im Folgenden, warum eine Freiflächengestaltungssatzung für Saarlouis enorm sinnvoll ist erklären wichtige Inhalte.
Auswirkungen des Klimawandels erfordern rasches Handeln
Im Jahr 2020 wurde das von den Grünen initiierte Klimagutachten der Stadt Saarlouis vorgestellt. Die erschreckende Erkenntnis daraus: bis zum Jahr 2040 wird die Durchschnittstemperaturrn in vielen Bereichen der Stadt zusätzlich um Klimawandel um weitere 1,2 Grad steigen. Das bedeutet, dass wir womöglich mit einer durchschnittlichen Erwärmung um 2,5 bis 3 Grad zu rechnen ist. Dabei herrschen in vielen Teilen der Stadt schon enorm ungünstige humanklimatiologische Verhältnisse vor. Und genau diesen Entwicklungen müssen wir entgegenwirken.
Was ist eine Freiflächengestaltungssatzung (FFGS)
Freiflächengestaltungssatzungen für Städte gibt es schon seit 1977. Ziel einer solchen Satzung ist es, die Durchgrünung in der Stadt zu erhöhen und den Versiegelungsgrad zu begrenzen bzw. zu verkleinern. Die Satzung zeigt also Wege auf, wie ökologische Wirkfaktoren wie Begrünung, Biodiversität, Wasserhaushalt, Artenvielfalt und Luftqualität verbessert werden kann. Dabei tragen die satzungsgemäßen Maßnahmen neben den positiven Effekten auf das Stadtklima und der Erhöhung der städtischen Biodiversität auch erheblich zur Verbesserung des Stadtbildes bei.
Stadt Saarlouis fehlen Flächen zur Begrünung
Der Stadt Saarlouis stehen auf ihren Flächen, vorwiegend in den Straßenbereichen, nicht ausreichend Platz zur Begrünung durch Anpflanzungen zur Verfügung. Leitungsrechte, Verwaltungsvorschriften oder Gefahrenabwehrmaßnahmen verhindern in vielen Bereichen die Aufwertung mit öffentlichem Grün.
Für private Grundstückseigentümer gibt es kaum wirksame Vorschriften in Bezug auf die Begrünung ihrer Grundstücke. Bebauungspläne müssen aber sogar bestimmte Begrünungsmaßnahmen vorschreiben. Auch die Landesbauordnung (LBO) gibt in § 10 bereits genaue Vorgaben. Darin heißt es, dass die „nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen sind. Es soll demnach ein unnötige Versiegelung vermieden werden. Die Realität sieht jedoch oftmals anders aus: Schottergärten und versiegelte Wohnbereiche prägen manche Stadtbereiche.
Schottergärten vermeiden, Rückbau wird gefördert!
Auch in Saarlouis gibt es eine Reihe von Schottergärten. Die Neuanlage soll nach der Freiflächengestaltungssatzung nicht mehr erlaubt werden. Für bestehende Anlagen gilt Bestandsschutz. „Niemand muss seinen Schottergarten entfernen“, so Gerald Purucker. „Wir wollen aber mehr Natur im Garten und Vorgarten. Daher wollen wir den Rückbau finanziell fördern. Neue Förderrichtlinien für Entsiegelungsmaßnhamen, Rückbau von Schottergärten, Dach- und Fassadenbegrünung werden daher auf den Weg gebracht“. Hierzu gibt es einen eigenen Artikel auf dieser Homepage.
Die Freiflächengestaltungssatzung soll noch im Jahr 2021 in Kraft treten. Nähere Informationen können nach Inkrafttreten veröffentlicht werden.
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