Im Ausschuss Stadtplanung und Bauen wurde über die Novellierung des Flächennutzungsplanes (FNP) beraten. Gerald Purucker, stv. Franktionsvorsitzender stelle im Ausschuss unsere Änderungsanträge vor. Dabei ist und bleibt unsere Devise: keine Ausweisung von großen Baugebieten und damit Versiegelung der Grünen Wiese. Kleinere Arrondierungen nur, wenn Klimaschutz, Ökologie und Kaltluft nicht einer Ausweisung entgegenstehen.
Der FNP der Stadt Saarlouis ist aus dem Jahr 1987 (!). Er wird auch als „vorbereitender Bauleitplan“ und damit als gnerelles Planwerk für die räumliche Entwicklung der Stadt aufgestellt. In ihm wird die Art der Bodennutzung und Entwicklung im Stadtgebiet, wie z.B. Wohnbauflächen, Gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen, Flächen des Gemeinbedarfs (Schulen, Krankenhäuser etc), Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für Land- und Forstwirtschaft oder Wasserflächen abgebildet. Als vorbereitender Plan ist er noch nicht rechtsverbindlich und spiegelt lediglich die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung von Saarlouis wieder. Baurechte kann man daher nicht ableiten.
Für die Grüne Fraktion im Stadtrat war es besonders wichtig möglichst wenig Flächen für die Siedlungsentwicklung abzubilden. „Um unsere auferlegten Klimaschutzziele zu erreichen brauchen wir nachhaltiges Bauen und ökologisch und sozial verantwortliche Stadtentwicklung. Das planlose Ausweisen von Baugebieten auf der grünen Wiese wird es mit den Grünen nicht geben. Wir sind unserem Koalitonspartner deshalb sehr dankbar, dass wir unter der Flächenempfehlung des Landesentwicklungsplanes geblieben sind“, so Gerald Purucker in der Ausschusssitzung. „Jeder von uns hat das Klimagutachten für die Stadt Saarlouis zur Kenntnis genommen. Es verheißt nichts Gutes: zukünftig wird unserer Stadt noch wärmer, als die allgemeinen Folgen des Klimawandels bereits prognostizieren. Deshalb müssen wir JETZT gegensteuern und zentrale Punkte einer entschlossenen Umweltpolitik auch im FNP abbilden“, so Gerald Purucker weiter.
Der Antrag der Grünen Fraktion im Stadtrat zur Ergänzung des FNP hat im wesentlichen folgende Inhalte und beschränkt sich ausschließlich auf konkrete Umweltbelange:
- Ausweisung von Flächen mit hoher ökologischer Wertigkeit
- Ausweisung von Ausgleichsflächen mit Ökopunkten
- Alleenkonzept: Markierung bevorzugter Straßen für die Anpflanzung von Alleen (sog. Knötchenstruktur) entlang von Straßen
- Ausweisung von Flächen zur Lärmreduzierung insbesondere entlang von Autobahnen und Bundesstraßen
- Ausweisung von potentiellen Entsieglungsflächen
- Ausweisung von Sondernutzungsflächen für erneuerbare Energien
Die Verwaltung ist nun beauftragt die entsprechenden Flächen im FNP abzubilden. Die Flächen müssen auch im zugehörigen Umweltbericht eingearbeitet werden.
Nach einer erneuten Vorlage im Stadtrat kann dann im nächsten Schritt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgen.
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