Digitale Stadtratssitzung? Ja, aber Politik bleibt Menschensache.

Mit den Forderungen nach einer Erweiterung des KSVG hin zu digitalen Ratssitzungen und Entscheidungen spricht die Saarlouiser CDU einen längst überfälligen Schritt des Gesetzgebers an. Auch in diesem Feld dient die Coronakrise als Katalysator der Digitalisierung. Hierzu der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Stadtrat, Gabriel Mahren:

„Verfügen schon viele Kommunen über sog. Ratsinformationssysteme, interaktive Bürgerdienste und die mittlerweile zum Standard gehörenden digitalen Kommunikationsmittel, so kommt durch die Coronakrise und ihre Zwänge nun ein weiteres Feld hinzu: die Anpassung der rechtlichen Grundlagen der Kommunalpolitik an die technologische Entwicklung. Zumindest sollte man unter dem Eindruck der krisenbedingten Kontakt- und Versammlungsbeschränkungen prüfen, in welcher Weise die digitalen Medien zu einer Aufrechterhaltung der kommunalen Selbstverwaltung beitragen können.

Der Gesetzgeber muss bei einer Erweiterung der Möglichkeiten des KSVG darauf achten, dass dessen ordnende und demokratische Vorschriften nicht verlorengehen.

Sitzungszwang

Der Sitzungszwang bspw. muss auch für ein System mit Videokonferenzen gelten, d.h. Ein Zeitpunkt für Entscheidungen und die zur Entscheidung berechtigten Teilnehmer müssen festgelegt werden-beides kann nicht beliebig von den kommunalpolitischen Akteuren gewählt werden.

Gleichzeitig muss auch in der Videokonferenz der demokratische Diskurs gewährleistet sein. Nur im Diskurs einer gemeinsamen Sitzung ist in der Regel die für die Demokratie so wichtige Möglichkeit zur Kompromissfindung gewährleistet.

Öffentlichkeit und Transparenz

Die Bedingung von Öffentlichkeit und Transparenz ist ein weiteres Standbein des KSVG. Die Herstellung von Öffentlichkeit kann ähnlich wie im Parlamentarismus technisch gewährleistet werden. Entscheidend sind vor allem Punkte wie Datensicherheit, Datenauthentizität und die Gewährung von Vertraulichkeit bei nichtöffentlichen Ratsangelegenheiten. Hier sollte der Gesetzgeber tief regulierend in die technischen Gegebenheiten eingreifen, um jedwede Manipulation zu verunmöglichen.

Die Coronakrise zeigt, dass der Gesetzgeber handeln muss, will er auch in Krisenzeiten, die von ihm aus gutem Grunde gewählte Form der Selbstverwaltung von Kommunen gewährleisten. Das Zusammenspiel von Verwaltung und den gewählten Vertretern der Bürgerschaft kann mit technologischer Hilfe aufrechterhalten werden, bedarf aber genauer Prüfungen und Vorgaben.

Alles in allem kann die Ermöglichung von Videokonferenzen als Entscheidungsgremien nur für den Krisenfall und als Ausnahme gelten.

Natürlich kann man auch dem Vorschlag der CDU-Kollegen nahetreten einmal im Jahr einen Ausschuss als Videokonferenz abzuhalten. Sozusagen als Übung, aber auch als sichtbaren Beleg dafür, dass die Videokonferenz und die Digitalisierung zum Instrumentarium der kommunalen Entscheidungsprozesse mit dazu gehören.

Letzten Endes aber bleibt Politik Menschensache, so komplex und funktional sich die Möglichkeiten der Digitalisierung auch entwickeln mögen. Demokratie lebt nämlich auch von Nähe, vom Zusammenkommen, von Emotion und vom unmittelbar und zweifelsfrei Gehörten und Gesehenen.“

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